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Was ist die Entschädigungsbeihilfe in Norwegen und wie kann ich sie erhalten?

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In Norwegen haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsbeihilfe, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit weniger als 50 % beträgt. Zweck dieser Leistung ist die Unterstützung bei vorübergehender oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung. Es gibt jedoch einige Kriterien und Formalitäten, die erfüllt sein müssen.

Wer hat in Norwegen Anspruch auf Entschädigungsbeihilfe?

Grundvoraussetzung ist der Nachweis, dass Sie mindestens 50 % Ihrer Arbeitsfähigkeit verloren haben. In einem solchen Fall kann die NAV Unterstützung in Form von Beschäftigungsprogrammen, Leistungen während der Behandlung usw. leisten. Die Praxis muss Unterlagen erhalten, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der vorübergehende oder teilweise Verlust der Arbeitsfähigkeit auf eine Krankheit oder Verletzung und die Behandlung zurückzuführen ist Die unternommenen Anstrengungen versprechen Besserung und Rückkehr in den Arbeitsmarkt.

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Die Ausgleichsbeihilfe wird in Norwegen für einen Zeitraum vorübergehender oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit gewährt und dient in erster Linie dazu, Ihnen die Wiederherstellung der vollen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. Während des Leistungszeitraums haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsplatz zu wechseln oder beizubehalten. Wichtiger Hinweis: Die Entschädigungszulage kann zusammen mit anderen von der NAV gewährten Leistungen bezogen werden.

WICHTIG! Wenn Sie nach Erhalt des Krankengeldes Ihrer Arbeit weiterhin nicht nachgehen können, müssen Sie den Ausgleichszuschuss selbst beantragen. Es wird nicht automatisch gewährt.

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Bereit für Aktion

Für das Amt ist das grundlegende Kriterium für die Gewährung einer Ausgleichszulage der Nachweis einer „Bereitschaft, Maßnahmen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ergreifen“, was wie folgt verstanden wird:

  • Sie haben einen Rückkehrplan zur Arbeit vorbereitet oder sind an dessen Erstellung beteiligt,
  • Sie sind in der Lage, die NAV-Anforderungen zu erfüllen,
  • Sie haben dem Amt die erforderlichen Unterlagen vorgelegt,
  • Sie setzen alle Annahmen um, die Sie mit Ihrem Berater bei NAV vereinbart haben. Sie informieren uns auch über etwaige Schwierigkeiten oder Verzögerungen.

Diese Bedingungen gelten als erfüllt, wenn Sie Folgendes tun:

  • Sie befinden sich in ärztlicher Behandlung,
  • Sie haben Ihren Beschäftigungsplan,
  • Sie erhöhen systematisch die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden,
  • Sie arbeiten weiterhin mit NAV zusammen, nachdem Ihre Behandlung abgeschlossen ist oder Ihr Beschäftigungsplan abgeschlossen ist.

NAV sieht auch die Möglichkeit der Gewährung einer Ausgleichszulage vor, wenn Sie sich gerade in der Phase der Vorbereitung eines Rückkehrplans befinden oder auf eine Behandlung oder Ihren Einsatz im Beschäftigungsplan warten.

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Beiträge zum norwegischen Gesundheitssystem

Um Anspruch auf die Entschädigungszulage zu haben, müssen Sie mindestens drei Jahre lang Mitglied des norwegischen Gesundheitssystems gewesen sein. Wichtig ist, dass der NAV die gesamte Mitgliedschaftsdauer berücksichtigt. Daher müssen die drei Jahre der Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen in Norwegen nicht aufeinanderfolgend sein. Während dieser Zeit sind Pausen erlaubt. Die Leistung steht auch Personen im Alter von 18 bis 67 Jahren zur Verfügung. Wenn Sie 62 bis 67 Jahre alt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Einkommen von mindestens 1 G erzielt haben.

Entschädigungszulage in Norwegen – was Sie erhalten

Die Ausgleichsbeihilfe in Norwegen beträgt 66 % Ihres Einkommens während des Umstellungszeitraums. Der maximale Leistungsbetrag darf den 6G-Tarif nicht überschreiten. Wenn Sie ein Gehalt erhalten haben, das zu einem höheren Zuschuss berechtigt, berücksichtigt die NAV Einkünfte über dem Sechsfachen des Grundversicherungssatzes nicht.

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Die Entschädigungsbeihilfe wird in Norwegen für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren gewährt. Die NAV erlaubt Ihnen jedoch, von diesen Regeln abzuweichen, wenn Ihre Erkrankung eine längere Genesungszeit und die Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit erfordert. Über diesen Link können Sie eine Bewerbung einreichen.

Ergänzungen zum Beschäftigungsplan

Sie haben auch Anspruch auf Zulagen, wenn Sie bereits einen Beschäftigungsplan erstellt haben. Sie können Folgendes anfordern:

  • Bücher und Lehrmaterialien,
  • Übernahme der alltäglichen Reisekosten,
  • Übernahme der Umzugskosten,
  • Bereitstellung von Kinderbetreuung,
  • pflegerische Betreuung von Angehörigen,
  • Deckung zusätzlicher Wohnkosten.

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Erneuter Antrag auf Zuschuss

Wenn seit Ihrem letzten Leistungszeitraum mindestens 52 Wochen vergangen sind und Sie länger als 4 Jahre keine Leistungen bezogen haben, können Sie die Ausgleichsbeihilfe in Norwegen erneut beantragen – solange Sie diese Hilfe benötigen.

In welchen Fällen sollte NAV informiert werden?

In Norwegen haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn sich Ihre Lebenssituation jedoch geändert hat, müssen Sie NAV über diesen Umstand informieren. Insbesondere in folgenden Fällen:

  • Sie finden einen Vollzeit- oder Teilzeitjob,
  • Sie werden sich vollständig oder nur teilweise erholen,
  • Sie haben die Umsetzung Ihres Beschäftigungsplans oder Ihrer Behandlung unterbrochen,
  • Du fährst in den Urlaub,
  • Du gehst ins Ausland,
  • Sie Ihre Adresse oder Bankkontonummer ändern,
  • Sie wurden von einem Krankenhaus oder einer anderen Gesundheitseinrichtung betreut,
  • Sie beabsichtigen, ins Ausland zu reisen oder umzuziehen,
  • Sie hatten Anspruch auf eine Rente,
  • Sie betreuen ein oder mehrere Kinder,
  • sonstige Umstände vorliegen, die sich auf Ihren Anspruch auf die Entschädigungsentschädigung auswirken können.

Sie sind verpflichtet, in ständigem Kontakt mit NAV zu bleiben. Dies gilt sowohl für die Information über Veränderungen in Ihrer Lebenssituation als auch für die Übermittlung Ihres aktuellen Beschäftigungsstatus an das Amt. Es ist zu beachten, dass die korrekte Höhe der Ausgleichszulage nur durch Vorlage vollständiger und korrekt erstellter Unterlagen berechnet werden kann.

Pflegegeld in Norwegen – Kinder älter 18 Jahre alt

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