Am 1. Januar 2022 ist eine neue Verordnung über Energie- und Umweltanforderungen beim Kauf von Straßentransportfahrzeugen in Kraft getreten. Diese Verordnung fordert Null-Emissionen bei der öffentlichen Beschaffung von Personenkraftwagen, leichten Nutzfahrzeugen und Stadtbussen. Die Pflicht gilt für Pkw ab dem 1. Januar 2022, für leichte Nutzfahrzeuge ab dem 1. Januar 2023 und für Stadtbusse ab 2024.

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Null-Emissions-Anforderung für Lkw

Die Regierung führt ab 2023 Null-Emissions-Anforderungen bei der öffentlichen Beschaffung von Nutzfahrzeugen ein. Dies gilt für Lieferfahrzeuge mit einem Gewicht von 1785 kg bis 3,5 Tonnen. Im Jahr 2021 sind es 64 Prozent Bei der gesamten Lieferfahrzeugflotte handelte es sich um schwere Lieferfahrzeuge. Ab dem neuen Jahr Es treten neue Regelungen in Kraft bzgl Emissionsanforderungen.

Emissionsreduzierung um ca. 43 Tonnen CO 2

– Der Straßenverkehr ist für einen erheblichen Teil der Emissionen des Verkehrssektors verantwortlich. Deshalb bin ich froh, dass wir im öffentlichen Beschaffungswesen für immer mehr Fahrzeuge Null-Emissions-Anforderungen vorschreiben können. Mit dieser Null-Emissions-Anforderung für Lkw schätzen wir eine Emissionsreduzierung von etwa 43 Tonnen CO 2 zwischen 2023 und 2030, sagt Nygård.

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Quelle: regjeringen

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