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Polnisches Baurecht – wichtige Änderungen!

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Neue Änderungen der Bauvorschriften werden in Kürze in Kraft treten. Sie werden sicherlich nicht nur Entwicklern und Vertretern der breiten Immobilienbranche, sondern auch einzelnen Kunden selbst gefallen. Im Vergleich dazu klangen einige Bestimmungen bis vor Kurzem für Menschen, die Investitionen tätigten, ungünstig. Was wird sich ändern? Hier ist ein kurzer Spickzettel!

Polnisches Baurecht investorenfreundlicher…

Es handelt sich hierbei um die Novelle vom 13. Februar 2020 (polnisches Gesetzblatt von 2020, Pos. 471). Es enthält günstige Bestimmungen für alle Anleger. Es ist erwähnenswert, dass der Begriff „Investor“ sowohl einen Großunternehmer umfasst, der in der Bau-/Immobilienbranche tätig ist, als auch eine Privatperson, die ein Einfamilienhaus kauft oder renoviert. Was wird sich ändern?

  • Es treten vereinfachte Verfahren zur Legalisierung von Investitionen in Kraft. Die Behörden werden die Übereinstimmung von Investitionen mit den Planungsgesetzen nicht prüfen. Um die sichere und lebensgefährliche Nutzung des Gebäudes festzustellen, wird eine Bauprüfung durchgeführt. Es wird keine Legalisierungsgebühr erhoben,
  • Aufhebung der Entscheidung o Baugenehmigung wird nur für bis zu 5 Jahre möglich sein. Bisher gab es keine zeitliche Begrenzung,
  • Die Nutzung des Gebäudes ohne Genehmigung ist für bis zu 60 Tage möglich – erst nach diesem Datum kann die Behörde ein Bußgeld verhängen. Bauinspektionen nur einmal alle 30 Tage,
  • Der Katalog der Anlagen ohne Baugenehmigung wächst. Dazu gehören unter anderem: freistehende Einfamilienhäuser, die auf einem Grundstück stehen, das in ein bestimmtes Projekt einbezogen wurde, Wasserversorgungs-, Abwasser-, Wärme- und Gasnetze (mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 0,5 MPa), Stromnetze (mit einer Nennleistung). Spannung nicht höher als 1 kV), Kläranlagen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 7,50 Kubikmetern. pro Tag, Klärgruben, provisorische Bauanlagen, die nicht mit der zum Abbruch vorgesehenen Anlage verbunden sind,
  • kürzere Fristen für die Erteilung von Bedingungen für den Anschluss an die Wasser- und Energienetze. 21 Tage für Einfamilienhäuser. 45 Tage für andere Einrichtungen,
  • Die Architektur- und Bauverwaltungsbehörde kann einer Ausnahmeregelung zustimmen, bevor sie über eine Baugenehmigung entscheidet oder Entscheidung zur Veränderung Baugenehmigung.

 Um zusammenzufassen. Was wird sich sonst noch ändern?

Um zusammenzufassen. Polnisches Baurecht. Was wird sich sonst noch ändern? Es wird viel einfacher sein, Geräte wie einen Geldautomaten oder ein Paketschließfach zu installieren. Es sind keine Sondergenehmigungen erforderlich. Dies gilt auch für die Anlegung einer Terrasse bis zu 35 Quadratmetern. Dabei ist zu beachten, dass hier ein gewisses Risiko besteht, da der Gesetzgeber nicht festgelegt hat, welche Genehmigungen zu einem späteren Zeitpunkt einer solchen Umsetzung erforderlich sind.

Lesen Sie mehr unserer Artikel: Einwanderer in Norwegen. Die Regierung „dreht an den Stellschrauben“.

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