Im Ausland lebende Arbeitnehmer, die aufgrund von Einreisebeschränkungen nicht in Norwegen arbeiten können, können ab dem 29. Januar eine Entschädigung für den entgangenen Verdienst erhalten. Darüber haben wir bereits in unserem Artikel geschrieben.
– Dies gilt in der Regel für Personen, die in Schweden leben und in Norwegen arbeiten, aber auch für andere EWR-Bürger. Dabei handelt es sich um Personen, die aufgrund der am 29. Januar in Kraft getretenen Maßnahmen aus verschiedenen Gründen nicht nach Norwegen einreisen konnten. Diese Arbeitnehmer befanden sich in einer schwierigen Situation und können nun eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten, sagt Arbeits- und Sozialdirektor Hans Christian Holte.
– Von dieser Situation sind 10 – 000 Mitarbeiter betroffen
NAV geht davon aus, dass es sich um 10 bis 000 Mitarbeiter handelt. Schätzungen gehen davon aus, dass sich die Höhe dieser Entschädigungen auf fast 15 Milliarde NOK belaufen könnte. Dies hängt von der Dauer des Einreiseverbots ab. Die Entschädigung beträgt 000 % der Krankengeldbemessungsgrundlage und ist auf 1 % des Einkommens, das 70-fache des Grundbetrags der Sozialversicherung, begrenzt. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern zunächst eine Entschädigung zahlen und erhalten den Betrag dann von der NAV zurück.
Das Programm gilt ab dem 29. Januar und dauert so lange, wie das Einreiseverbot in Kraft bleibt
Mitarbeiter, die nach dem 29. Januar Urlaub genommen haben, können ihre Tage in Arbeitstage umwandeln. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Das Projekt wurde am 13. April vom Parlament genehmigt und am Freitag, dem 16. April, vom Ministerrat genehmigt. Das Programm ist seit dem 29. Januar in Kraft und läuft so lange, wie das Einreiseverbot in Kraft bleibt.