Um den Schaden sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer zu begrenzen, hat das gemeinsame Storting vorübergehende Änderungen an den Entlassungsregeln beschlossen.
Der Ausbruch des Coronavirus (Covid-19) hat schwerwiegende und verheerende Folgen für das Arbeitsleben in Norwegen. Viele Unternehmen müssen schließen und die Auswirkungen der Infektionsschutzmaßnahmen sind erheblich. Dies führte in vielen Branchen zu sehr vielen Entlassungen.
Um den hohen Entlassungsbedarf zu decken und den Schaden sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer zu verringern, hat das Generalstorting die folgenden vorübergehenden Änderungen an den Entlassungsregeln beschlossen. Sie werden heute, Freitag, 20. März, vom King's Council of State genehmigt und treten ab heute in Kraft.
- Vom dritten bis zum 100. Tag wird den Arbeitnehmern bis zu 6G ein 3-prozentiger Lohn garantiert. Die Änderungen treten am 20. März in Kraft, weitere Bestimmungen werden jedoch nächste Woche offiziell eingeführt. NAV wird Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich bearbeiten, sobald die technischen Probleme geklärt sind. Personen, die entlassen wurden und weiterhin eine Vergütung von ihrem Arbeitgeber beziehen, werden ab dem 20. März auf das neue System umstellen.
Änderungen der Regelungen zu Krankenstand und Leistungen
- Die Arbeitgeberfrist (Tage, in denen der Arbeitgeber den Entlassenen das volle Entgelt zahlt) wird von 15 auf 2 Tage verkürzt. Der Staat übernimmt dann den Einkommensschutz der Befreiten. Das neue Gesetz tritt am 20. März in Kraft. Der Staat übernimmt die Lohnverantwortung.
- Die Leistungen für entlassene und arbeitslose Personen werden angepasst. Sie betragen derzeit 80 % des Arbeitslosengeldes bis 3G und 62,4 % des Arbeitslosengeldanteils von 3G bis 6G.
- Die Einkommensuntergrenze für Arbeitslosengeld wird auf G0,75 in den letzten 12 Monaten bzw. G2,25 in den letzten 36 Monaten gesenkt. Es tritt am 20. März in Kraft. Die Regeln gelten sowohl für Personen mit Arbeitserlaubnis als auch für Arbeitslose.
- Die dreitägige Wartefrist bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird abgeschafft. Die Änderung gilt für diejenigen, die Arbeitslosengeld beantragen müssen. Inkrafttreten am 20. März.
- Mit dem Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung verbundenes Erfordernis Arbeitslosenunterstützung wurde von mindestens 50 Prozent auf 40 Prozent geändert. Die Änderung bedeutet, dass beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter, der nur zwei Arbeitstage in der Woche arbeitsunfähig ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Durch die Erleichterung des verstärkten Einsatzes von „Rolling Off“ wird die finanzielle Belastung für einzelne Arbeitnehmer verringert.
Wir möchten, dass alle in Sicherheit sind.
– Das Ziel der Regierung und des Storting ist es, norwegische Arbeitsplätze zu retten und den Arbeitnehmern in der Krisensituation, in der wir uns befinden, ein sicheres Einkommen zu bieten. sagt Sozialminister Torbjørn Røe Isaksen.
Änderungen der Regelungen zu Krankenstand und Leistungen
- NAV arbeitet hartdie große Zahl an Anträgen zu bearbeiten und neue Regelungen einzuführen. Jeder solle bekommen, was ihm zustehe, es werde aber noch einige Zeit dauern, bis alles zusammenpasse, sagt der Minister.
Aktuelle Informationen nav.no
Viele Leute wenden sich an NAV und das Telefon wartet lange. Nutzen Sie nav.no, wo Sie aktuelle Informationen und Lehrvideos zum Thema Entlassungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden. Wer nav.no nicht nutzen kann, kann uns per Chat und Telefon kontaktieren.
Lesen Sie mehr über Änderungen der Regelungen zu Ausnahmen auf regjeringen.no
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