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Arbeitnehmerrechte in Norwegen

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Recht in Norwegen. , im folgenden Artikel finden Sie wichtige Informationen zum Arbeiten in Norwegen. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz kennen. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen, beispielsweise zur Vergütung oder Arbeitszeit.

Vergütung

In Norwegen gibt es keinen allgemeinen Mindestlohn, aber in mehreren Branchen wird er den Arbeitnehmern gewährt. Im Baugewerbe beträgt der Lohn beispielsweise für gebildete Personen 220 CZK/Stunde. Wenn Sie jedoch keine Ausbildung haben, aber bereits ein Jahr in dieser Branche gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf 206,50 KRW/Stunde. In der Reinigungsbranche beträgt das Gehalt 196,04 CZK/h, bei Überstunden haben Sie Anspruch auf mindestens 27 KRW/h zusätzlich. Der Mindestlohn für einen ausgebildeten Elektriker beträgt 225,15 kr/h, ohne Ausbildung liegt der Satz bei 196,47 kr/h. Im Gütertransportgewerbe, d. h. wenn das Fahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wiegt, beträgt der Mindestlohn 185,50 CZK/h. Wenn Sie in einer anderen als den oben genannten Branchen arbeiten, können Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft über den Mindestlohn informieren.

Bei der Auszahlung Ihres Gehalts oder unmittelbar nach Erhalt erhalten Sie einen sogenannten Lønnsslipp. Dieses Dokument zeigt, welches Bruttogehalt Sie erhalten. Und welche Steuern gezahlt wurden und ob noch weitere Abzüge vom Bruttogehalt vorgenommen wurden. Wie hoch die Vergütung ist, die Sie erhalten (Nettogehalt) und wie das Urlaubsgeld berechnet wird. Wenn Sie keinen Lønnsslipp erhalten, müssen Sie ihn bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Abzüge

Bei Abzügen vom Lohn gilt grundsätzlich, dass der Arbeitgeber dazu kein Recht hat Recht Abzüge von Ihrem Gehalt oder Urlaubsgeld vornehmen. Selbst wenn Sie etwas zerstören oder verlieren, müssen Sie einem Abzug von Ihrem Gehalt zur Deckung der Verluste zustimmen. Wenn Sie in einer der Branchen arbeiten, in denen der Mindestlohn gilt, ist es nicht möglich, zu vereinbaren, dass Sie den Schaden aus dem Gehalt decken, das Sie erhalten.

Das Urlaubsgeld ersetzt das Urlaubsentgelt und beträgt mindestens 10,2 % Ihres Bruttogehalts. In Norwegen gilt vor allem, dass alle Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld haben. Sie haben Anspruch auf 25 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Der Arbeitnehmer hat das Recht und die Pflicht, den gesamten Urlaub in Anspruch zu nehmen, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihm den vollen Urlaub zu gewähren. Denken Sie jedoch daran, Ihren Arbeitgeber zwei Monate im Voraus nach Ihrer Freistellung zu fragen. Sie haben auch das Recht, während der Hauptferienzeit, also vom 1. Juni bis 30. September, drei Wochen ununterbrochenen Urlaub zu beantragen.

Das Urlaubsgeld wird im darauffolgenden Jahr vor Urlaubsantritt oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Für Personen über 60 Jahre beträgt das Urlaubsgeld 12,5 % und sie haben außerdem Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche.

Arbeitszeit

Als Arbeitnehmer in Norwegen haben Sie immer das Recht zu wissen, wann und wie viel Sie arbeiten werden. Die Normalarbeitszeit in Norwegen beträgt in der Regel 9 Stunden in 24 Stunden (normaler Arbeitstag) und 40 Stunden in 7 Tagen (normale Arbeitswoche).

Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn Sie Überstunden leisten, haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag von mindestens 40 % Ihres vereinbarten Stundensatzes, der stets ausgezahlt werden muss. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber auch schriftlich vereinbaren, dass Überstunden ganz oder teilweise in Form von Freizeit abgegolten werden.

Wenn Sie länger als 5,5 Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf mindestens eine kurze Pause. Wenn Sie 8 Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine Mindestpause von 30 Minuten. Sie müssen wissen, dass die Pause mangels eines geeigneten Pausenraums als bezahlte Arbeitszeit behandelt wird. Wenn Sie 2 Stunden länger als die normale Arbeitszeit arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Pause von 30 Minuten, die ebenfalls als Arbeitszeit gilt.

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 11 Stunden ununterbrochene Freizeit in 24 Stunden und 35 Stunden ununterbrochene Freizeit in 7 Tagen haben.

Nachtarbeit (zwischen 21 und 00 Uhr) und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, die Art der Arbeit erfordert dies. Die Vergütung für die Arbeit während dieser Zeit muss schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Die Zeit, die Sie dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, ist als Arbeitszeit zu erfassen.

Vereinbarung

Wenn Sie in Norwegen arbeiten, haben Sie immer Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dies gilt unabhängig von der Beschäftigungsform (unbefristet/befristet) und der Dauer Ihrer Beschäftigung, auch wenn es sich nur um einen Tag handelt. Von dieser Regel gibt es keine Ausnahmen.

Für den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist der Arbeitgeber verantwortlich, dieser ist gültig und bestätigt Ihr Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitsvertrag muss Angaben wie Vergütung, Zahlungstermin der Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsgeld und Vertragsdauer enthalten.

Der Arbeitsvertrag muss schnellstmöglich abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Bedenken Sie, dass dies nicht später als einen Monat nach Arbeitsbeginn erfolgen darf. Lesen und verstehen Sie, was im Arbeitsvertrag enthalten ist. Caritas Norge kann Ihnen dabei kostenlos helfen, Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Anstellung

Die wichtigste Regel in Norwegen ist, dass ein Arbeitnehmer auf unbestimmte Zeit beschäftigt werden sollte. Der Vertrag gilt dann bis zur Kündigung durch eine der Parteien. Wenn Ihr Arbeitsvertrag ein Ablaufdatum enthält, bedeutet das, dass Sie für einen befristeten Zeitraum angestellt sind. Sie können auch für eine Zeitarbeitsfirma arbeiten. In diesem Fall ist die Agentur Ihr Arbeitgeber und beauftragt Sie, für andere zu arbeiten. Sie können dann keine schlechteren Arbeitsbedingungen und Entlohnung haben als unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, die eine ähnliche Arbeit verrichten.

Wenn Sie zu unterschiedlichen Tageszeiten arbeiten, muss der Arbeitgeber einen Zeitplan mit den Arbeitszeiten erstellen. Dieser Zeitplan sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, erstellt werden. Es sollte für Mitarbeiter leicht zugänglich sein.

Kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag, muss er dafür einen triftigen Grund haben und die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Kündigungsfrist von einem Monat haben Sie Anspruch auf Arbeitsleistung und Vergütung, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht. Die Berechnung erfolgt ab dem ersten Tag des auf die Kündigung folgenden Monats. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Ihren Arbeitsvertrag kann Ihr Arbeitgeber Ihnen mit sofortiger Wirkung kündigen.

Im Falle einer schwierigen wirtschaftlichen Situation kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie in Urlaub schickt. Das bedeutet, dass die Arbeits- und Lohnzahlungspflicht vorübergehend entfällt. Sie müssen im Voraus benachrichtigt werden und können Arbeitslosengeld von der NAV beantragen.

Arbeitsumfeld

Als Arbeitnehmer in Norwegen haben Sie das Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld. Am Arbeitsplatz gelten hohe Sicherheitsanforderungen, viele davon sind gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber ist für die Gewährleistung einer sicheren Arbeitsumgebung verantwortlich.

Der Arbeitgeber muss gemeinsam mit den Arbeitnehmern mögliche Risiken am Arbeitsplatz abschätzen. Er ist auch dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Erkrankungen oder Verletzungen der Mitarbeiter während der Arbeit zu beseitigen oder zu verringern. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eine Schulung in einer Sprache anbieten, die Sie verstehen, damit Sie über Sicherheitsmaßnahmen und mehr Bescheid wissen.

Alle norwegischen Unternehmen müssen einen eigenen Sozialverwalter haben, der von den Mitarbeitern gewählt wird. Als Mitarbeiter müssen Sie wissen, wer der Vertrauensmann ist und wie Sie ihn kontaktieren können. Die Aufgabe eines Sozialvertrauensmannes besteht darin, sicherzustellen, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit, Gesundheit und des Wohlergehens des Arbeitnehmers nachkommt. Auch bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Mann wenden.

Pflichten der Arbeitnehmer

Als Mitarbeiter haben Sie auch die Verantwortung, dazu beizutragen, dass am Arbeitsplatz sichere und gesunde Arbeitsbedingungen herrschen. Befolgen Sie die Unternehmensrichtlinien, verwenden Sie die erforderliche Sicherheitsausrüstung und helfen Sie, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und Sozialbeauftragten über unsichere Arbeitsbedingungen.

Darüber hinaus sollten Sie über eine Arbeitsschutzkarte verfügen. Dabei handelt es sich um einen obligatorischen Ausweis, den alle Bauarbeiter und Reinigungskräfte bei der Arbeit sichtbar tragen müssen. Für die Bestellung Ihres Arbeitsschutzausweises ist Ihr Arbeitgeber zuständig. Die Karte ist personenbezogen und für die Dauer der Beschäftigung gültig, muss jedoch nach zwei Jahren erneuert werden. Wenn Sie keine Arbeitsschutzkarte erhalten haben, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

Lesen Sie unseren nächsten Artikel: Arbeitszeit an Weihnachten – was müssen wir wissen?

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